DIN EN 1610
Die „Dichtheitsprüfung Abwasser“ darf nur von Personen durchgeführt werden, welche über die Dichtigkeitsprüfung-Sachkunde verfügen.
Grund für die Durchführung einer Dichtheitsprüfung ist, dass durch undichte Abwasserrohre mit Fäkalien oder Chemikalien verschmutztes Wasser ins Grundwasser entweichen kann und dort zu gesundheitlich bedenklichen Verschmutzungen führen kann.
Grundlage für die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle für neue oder wesentlich veränderte Abwasserleitungen ist die DIN EN 1610.
Für bereits in Betrieb befindliche Abwasserleitungen gilt die Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30.
Daneben sind besonders das jeweilige Landeswassergesetz und die Satzung der Gemeinde relevant.
Die Dichteitsprüfung DIN EN 1610 ist eine europäische technische Norm, in der die Verfahren der Abwasser-Dichtheitsprüfung verbindlich festgelegt werden.
Gemäß DIN EN 1610 und Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139 muss eine neu erstellte Abwasserleitung, ein Revisionsschacht und zugehörige Elemente vor einer Inbetriebnahme durch eine Druckprüfung mit Wasser oder mit Luft auf Dichtheit geprüft werden, genannt LC und LD (Luft) und W (Wasser).
Die DIN EN 1610 schreibt ein Protokoll über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung vor, nach dem die Abwasserrohre auf Dichtigkeit geprüft und abgenommen werden.
Beim Hausbau müssen Bauherren darauf achten, dass sie sich von ihrer Baufirma oder von Ihrem Bauträger ein entsprechendes Protokoll zur Dichtheitsprüfung vorlegen lassen.
Es wird empfohlen, dieses Dichtheitsprotokoll VOR Bauabnahme zur Kontrolle der Sachkunde etc. der Gemeinde vorzulegen.
Das Protokoll der Dichtheitsprüfung ist je nach Abwassersatzung aufzubewahren oder der Gemeinde vorzulegen.
Es enthält gemäß DIN EN 1610 i.w. folgende Inhalte:
Auftraggeber, Prüfort, Datum, Uhrzeit, Adresse / Schachtnummer, Bestandsdaten des Objektes (Kanalart, Nennweite etc.), Prüfvorschriften, Drücke, Toleranzen etc. sowie das Ergebnis der Prüfung.
DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“
In der DIN 1986 Teil 30 werden die Pflichten zur Dichtheitsprüfung für bestehende Abwasserleitungen beschrieben.
In der Regel ist eine optische Prüfung vom Hausanschluss ausreichend und zulässig.
Dabei wird der Hausanschluss nach einer Kanalreinigung mit einer Rohrkamera untersucht. Dieses Verfahren ist die günstigste Form der Dichtheitsprüfung.
Werden bei der optischen Inspektion Schäden festgestellt, wird eine Kanal – Dichtheitsprüfung als Druckprüfung mit Wasser oder Luft erforderlich.
Die Gemeinden können in ihrer Abwassersatzung allerdings eine Druckprüfung zwingend vorschreiben, unabhängig vom Ergebnis der optischen Inspektion.
Die DIN 1986 Teil 30 regelt ebenfalls die Pflichten zur Dokumentation der Dichtheitsprüfung. Sie entsprechen im Prinzip den Pflichten gem. DIN EN 1610.